Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket).
Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.
Die Anträge werden in den meisten Fällen direkt beim Jobcenter oder im Sozialamt abgegeben.
https://www.friesoythe.de/verwaltung-politik/buergerservice/formulare-antraege/
· Anträge für Mittagessen - bitte in der Schule abgeben
· Anträge für Schulbedarf
· Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten (Anträge für mehrtägige Klassenfahrten bitte in der Schule abgeben)
· Anträge für Lernförderung
Lernförderung kann von allen berechtigten Eltern bei der Schule beantragt werden, so dass diese zu einem privaten Anbieter für Lernförderung gehen. Die Schule füllt die Bestätigung der Notwendigkeit der Lernförderung aus und gibt dieses Formular den Eltern zurück.
(Anbieter z.B.: Beates Lernstudio, Studienkreis Nachhilfe, Schülerhilfe, Bildungswerk Friesoythe)
Stand: September 2023